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ökologischer schwimmteich
Von
einem ökologischen Schwimmteich spricht man, wenn ausser der
Umwälzung keine chemische Behandlung des Teichwassers
notwendig ist.
Ein Schwimm oder- Badeteich, Biopool, ist ein meist künstlich
angelegtes stehendes Gewässer, das gut zum Schwimmen oder
Baden geeignet ist. Schwimmteiche sind kleiner als ein Naturbad oder
gar Badesee und finden deshalb in privaten Gärten Platz.
Wie bei einem Gartenteich soll eine geeignete Wasserqualität
durch ein biologisches Gleichgewicht und die Einrichtung eines
Aufbereitungsbereiches (Biofilter) erreicht werden.
Der Schwimmteich dient also nicht nur den Menschen zur Erholung,
sondern bildet auch ein Biotop, das vielen heute selten gewordenen
Tieren und Pflanzen Lebensraum bietet.
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funktionsprinzip
Der
Teich wird in zwei Zonen aufgeteilt:
- Die Schwimmzone
dient dem Schwimm- und Badebetrieb
- Die Filter- oder
Regenerationszone
wird mit Wasserpflanzen bepflanzt und dient der
Reinigung des Wassers.
Zwischen beiden Bereichen muss ein Wasseraustausch möglich
sein oder durch Pumpentechnik künstlich herbei
geführt werden.
Auch wenn schon sehr kleine Systeme als Badeteich genutzt werden
können, sollte die Mindestgröße von 60
m² und eine Mindesttiefe von 1,50 m nicht unterschritten
werden.
Fische sollten in einen solchen Teich nicht eingesetzt werden.
Die Desinfektion funktioniert biologisch
durch
Stoffwechselvorgänge von Bakterien die sich im Wurzelwerk der
Pflanzen ansiedeln.
Entscheidend ist ein stabiles Gleichgewicht von "guten" und
"bösen" Bakterien, in Abhängigkeit von
Wassertemperatur, Sonneneinstrahlung, pH-Wert, Pflanzenwachstum,
(Vogel-)Kot-Eintrag, Belastung durch Badegäste, etc.
Durch mechanische Filter kann die biologische Reinigung
ergänzt werden.
Eine Beheizung des Wassers
ist möglich; die Temperatur sollte aber 23°C etwa 30cm
unter der Oberfläche nicht überschreiten.
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bauvorschriften
Jede
Gemeinde hat eigene Regeln, die dem
Grundstückseigentümer bei
Realisierung eines Schwimmteiches Einschränkungen auferlegen
können.
So kann beispielsweise die maximale Tiefe auf 1,50 m oder die maximale
Oberfläche auf 300 m² begrenzt sein.
Auskünfte erteilen
die jeweils zuständigen Baubehörden der Gemeinden -
bei der
Genehmigung stehen wir Ihnen selbstverständlich auch mit Rat
und
Tat zur Seite.
In Österreich gibt es die ÖNORM M 6235 Planung,
Ausführung, Betrieb, Wartung, Überwachung und
Sanierung von
Kleinbadeteichen (in Überarbeitung).
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