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grundwasserschutz
Die
Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts
und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu
sichern, stellt ein Grundsatz des Gewässerschutzes dar.
Aus Grundwasser gewinnt Berlin sein Trinkwasser, so dass die
dafür genutzten Gebiete einem besonderen Schutz unterliegen
und als Wasserschutzgebiete
ausgewiesen sind.
Der Schutz des Grundwassers vor einem Eintrag von
wassergefährdenden Stoffen stellt innerhalb urbaner
Räume jedoch eine besondere Herausforderung dar. Neben den
Schutzbestimmungen der Wasserschutz- gebietsverordnungen muss das
Grundwasser aber auch vor solchen Einwirkungen geschützt
werden, durch die darüber hinaus eine Verunreinigung des
Grundwassers zu besorgen ist.
Das sind in der Regel die Entsorgung von Abwasser,
Erdaufschlüsse, Bohrungen, Grundwasserabsenkungen bei
Baumaßnahmen, aber auch Grundwasser-
oder Erdwärmenutzungen.
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grundwasserbenutzung
Grundwasserbenutzungen,
wie z. B. alle Grundwasserentnahmen für die
öffentliche und private Wasserversorgung, für
Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen und die Regulierung
von Vernässungsschäden, sind erlaubnispflichtig,
sofern sie nicht der häuslichen Versorgung
(einschließlich Bewässerung) auf dem dauerhaft
genutzten Wohngrundstück dienen oder nur
vorübergehend in einer Größenordnung von
weniger als 6.000 m³ pro Jahr vorgenommen werden.
Darüber hinaus ist ausnahmslos für jegliches
Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, für dessen Aufstau,
Umleitung und mehr als unerhebliche schädliche
Veränderung seiner chemischen, physikalischen oder
biologischen Beschaffenheit (z. B. durch Erdwärmenutzung) eine
Erlaubnis erforderlich. Insoweit müssen alle geplanten
direkten und indirekten Eingriffe (z. B. Erdaufschlüsse,
Versickerungsanlagen oder Bauwerke) in das Grundwasser bei der
Wasserbehörde (Referat II D der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz) angezeigt werden.
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bauantrags formular
Falls
Sie also einen Grundwasserbrunnnen in Berlin errichten oder errichten
lassen wollen, dann finden Sie hier den dafür notwendigen Bauantrag
bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwlet und
Verbraucherschutz.
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